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Das Verkehrsrecht auf Ihrer Seite: Streitigkeiten besser vom Anwalt regeln lassen

Ich übernehme Ihre kompetente Beratung und Vertretung in Sachen Verkehrsrecht. Generell rate ich dazu, sich bei Verkehrsunfällen besser an einen Anwalt zu wenden, denn oft ist zum Zeitpunkt des Unfalls noch gar nicht klar, wie groß die Schäden wirklich ausfallen werden.

“Sie hören von meinem Anwalt!“

Diese Aussage sollte im Straßenverkehr deutlich häufiger zu hören sein, denn laut Statistik werden rund 75 Prozent der Verkehrsunfälle ohne Hinzuziehung eines Rechtsanwalts abgewickelt. Mit allen Konsequenzen, die sich in erster Linie finanziell bemerkbar machen. Nicht selten zahlt der Unfallverursacher zu viel, weil die gegnerischen Gutachten ein wenig zu wohlwollend ausgefallen sind. Oder der Geschädigte bekommt zu wenig Geld, seine Ansprüche werden nicht in voller Höhe reguliert. Unwissenheit bringt gerade bei verkehrsrechtlichen Dingen viele negative Aspekte mit sich.

Woher weiß ein Laie zum Beispiel, ob ein Fahrzeug einen Totalschaden hat oder ob es nicht doch wirtschaftlich sinnvoll repariert werden kann? Wer weiß genau, welche Ansprüche sich als Geschädigter ergeben? Und was ist überhaupt mit dem Mietwagen, wann darf dieser in Anspruch genommen werden? Fragen über Fragen, die nur durch einen Juristen rechtssicher zu beantworten sind. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich daher an mich wenden – ich sorge für Ihr Recht!

“Was das bloß alles kostet!“

Im Gegensatz zu dem ersten Satz ist dieser hier deutlich häufiger zu hören und nicht selten der Grund dafür, warum keine anwaltliche Vertretung eingeschaltet wird. Dabei ist vielen Autofahrern nicht klar, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die Kosten für die anwaltliche Vertretung bezahlt. Wichtig ist hierfür die Klärung der Haftungsfrage. Wer für den Schaden in voller Höhe haften muss, zahlt auch den gegnerischen juristischen Beistand.

Natürlich vertrete ich Sie auch, wenn Sie einen Verkehrsunfall verschuldet haben und gegen Sie ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit oder sogar ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Gerne können Sie sich auch außerhalb der Bürozeiten an mich wenden, damit wir ein persönliches Beratungsgespräch führen können. Dieses wird innerhalb von 24 Stunden nach Ihrem Anruf stattfinden, sodass Sie umgehend Klarheit über die folgenden rechtlichen Schritte haben und wissen, dass Ihnen ein Profi zur Seite steht. Bitte kontaktieren Sie mich für ein erstes Beratungsgespräch!

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