Opferhilfe und Opferschutz
ich unterstütze Sie bei der Nebenklage gegen Täter
Das Opferschutzrecht umfasst zum einen die anwaltliche Vertretung des Opfers von Gewalttaten in Strafverfahren als Nebenklagevertreterin. Durch die Nebenklage ist es möglich die Interessen des Opfers in einem Strafverfahren best möglich zu realisieren, da ich als Nebenklagevertreterin dieselben Möglichkeiten habe wie ein Strafverteidiger. Ich kann also eigene Beweisanträge stellen, die Zeugen befragen, Rechtsmittel gegen die Urteile einlegen und stehe dem Opfer während des gesamten Strafverfahrens zur Seite. Dies gilt auch für die sehr wichtige Vorbereitung eines Strafverfahrens, da in sehr vielen Fällen die Aussage des Opfers eine zentrale Rolle für die Strafverfolgung des Täters spielt.
Ein weiterer Aspekt des Opferschutzrechtes ist die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen. Auch insoweit ist es sehr wichtig, dass mit anwaltlicher Hilfe das Opfer zumindest eine materielle Schadenswiedergutmachung erfährt. Ein zentraler Punkt in Opferschutzrechtsangelegenheiten ist die psychische Unterstützung des Opfers.
Ich vermittele Ihnen gerne den Kontakt zu entsprechenden Beratungsstellen, mit denen ich eng kooperiere.
Bitte kontaktieren Sie mich für ein erstes Beratungsgespräch!