In Sachen Erbrecht an Ihrer Seite: Rechtsanwaltskanzlei Iris-Christine Dornow bietet Beratung und Vertretung
Das Erbrecht ist weitaus komplexer als gemeinhin angenommen. Oft wird es nur auf die Regelung von Pflichtteilsansprüchen und die Abwicklung von Testamenten reduziert. Ihre Anwältin Iris-Christine Dornow kümmert sich in Hannover um Ihre erbrechtlichen Ansprüche.
Komplexes Erbrecht: Die richtige Beratung macht den Unterschied
Im erbrechtlichen Sinne wird zwischen Erbansprüchen und Pflichtteilsansprüchen unterschieden, wobei Erstere geltend gemacht und Letztere durchgesetzt werden. Es gibt also schon rein begriffliche Unterscheidungen, die ein Laie kaum kennen kann.
Ein erbrechtlicher Anspruch kann durch ein gesetzliches Erbe entstanden sein oder durch die Einsetzung eines Erben im Testament oder rechtsgültigen Erbvertrag.
Auch gesetzliche Regelungen sind relevant, regeln sie doch den Fall, wenn kein Testament vorliegt. Als Erben kommen regelmäßig der Ehegatte sowie die leiblichen oder adoptierten Kinder in Betracht, wenn es um die gesetzlichen Ansprüche aus einem Erbe geht. Teilweise wird jedoch versucht, Enterbungen vorzunehmen und die gesetzliche Erbfolge zu umgehen. Dies entspricht nicht dem geltenden Recht!
Ihre Ansprüche als Erbe
Entgegen der landläufigen Meinung muss ein Erbe nicht angetreten werden. Es besteht die Möglichkeit, es auszuschlagen, was nach sorgfältiger Prüfung der Vermögenswerte des Erblassers entschieden werden sollte. Wer erbt, übernimmt damit nämlich nicht nur das Vermögen, sondern auch die Schulden des Erblassers. Diese müssen getilgt werden, was wiederum das vorhandene Vermögen durchaus übersteigen kann. Dann muss der Erbe mit seinem eigenen Vermögen eventuelle Restschulden des Erblassers begleichen. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen.
Gerne berate ich Sie schon vor dem Eintreten eines Erbfalls zu Testamenten und Erbverträgen, zu Schenkungen und deren rechtlichen Auswirkungen sowie zur vorweggenommenen Erbfolge und weiteren individuellen Regelungen im Sinne der erbrechtlichen Regelungen und Gesetzgebung. Sie erhalten alle nötigen Informationen zu den Vor- und Nachteilen der einzelnen Verfahrensweisen und können auch selbst ein individuelles Testament oder einen Erbvertrag durch mich aufsetzen lassen. Bitte kontaktieren Sie mich für einen persönlichen Beratungstermin!